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Juristische Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Finanzierung von Beratungsangeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.
Als juristische Person können Sie einen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten Ihrer EUTB-Angebote beantragen. Mit der Bewilligung Ihres Antrags können Sie als Träger von Beratungsangeboten tätig werden.
Der Zuschuss kann Ihnen unter Auflagen und Bedingungen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist.
Es fallen keine Kosten an.
Träger von Beratungsangeboten müssen die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.