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Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
18:00 Uhr - 20:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
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