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Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
14:00 Uhr - 18:15 Uhr
Hauptstraße 3
92729 Weiherhammer
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