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Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fuggerstr. 50
86830 Schwabmünchen
Postfach 1252
86827 Schwabmünchen