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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeamt, Fundamt

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