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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Markt Röhrnbach

Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Personalamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Büros sind auch außerhalb dieser Öffnungszeiten besetzt. Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter.

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Rathausplatz 1
94133 Röhrnbach

Postanschrift

Rathausplatz 1
94133 Röhrnbach