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Um in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ betreiben zu können, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung.
Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:
Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben
Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.
Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.
Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
bei Änderungen an einer bestehenden UAS-Betriebsgenehmigung:
falls Sie einen der Anträge in Vertretung für eine andere, zum Bei-spiel minderjährige Person stellen:
falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung
Sie können die UAS-Betriebsgenehmigung online oder per Post beantragen.
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 200 EUR - 2.000 EUR
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 40 EUR - 400 EUR
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Abgabe: 50 EUR - 500 EUR
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Widerspruch
Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.
Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.