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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ludwig-Thoma-Str. 10
82487 Oberammergau
Postfach 20
82482 Oberammergau