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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
84518 Garching a.d.Alz
Postfach 1160
84514 Garching a.d.Alz