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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 2
83607 Holzkirchen
Postfach 1161
83601 Holzkirchen