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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Große Kreisstadt Traunstein

SG 42 Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Dienstag und Donnerstag nach Terminvereinbarung bis 18 Uhr

Hausanschrift

Stadtplatz 39
83278 Traunstein

Postanschrift

Stadtplatz 39
83278 Traunstein