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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet II/4 - Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.