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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
83714 Miesbach
Postfach 29
83711 Miesbach