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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Marktplatz 98
96145 Seßlach
Marktplatz 98
96145 Seßlach