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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

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Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen

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