Logo Bayernportal

Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Eichenbühl

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstraße 97
63928 Eichenbühl

Postanschrift

Hauptstr. 97
63928 Eichenbühl