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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Bad Griesbach i.Rottal

Ordnung & Soziales

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
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Terminvereinbarung unter +49 8532 792-0

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Schloßberg 18
94086 Bad Griesbach i.Rottal

Postanschrift

Schloßberg 18
94086 Bad Griesbach i.Rottal