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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Gefrees

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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95482 Gefrees

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