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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Markt Ebensfeld

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

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Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld

Postanschrift

Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld