Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Magistratsstr. 1
84371 Triftern
Postfach 8
84368 Triftern