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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Markt Heimenkirch

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Am 1. Donnerstag des Monats nachmittags von 14:00 - 18:00 Uhr geöffnet

Hausanschrift

Lindauer Str. 2
88178 Heimenkirch

Postanschrift

Lindauer Str. 2
88178 Heimenkirch