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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Markt Altomünster

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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St. Altohof 1
85250 Altomünster

Postanschrift

St. Altohof 1
85250 Altomünster