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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Am Schulplatz 8 und 10
94099 Ruhstorf a.d.Rott
Postfach 1155
94095 Ruhstorf a.d.Rott