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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Landratsamt Hof

Fachbereich 404 Ausländerwesen, Unterbringung von Flüchtlingen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
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+ nach Vereinbarung
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95032 Hof

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