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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Landauer Str. 18
94419 Reisbach
Landauer Straße 18
94417 Reisbach