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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Landratsamt Kulmbach

51 Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 2
95326 Kulmbach

Postanschrift

Postfach 1660
95307 Kulmbach