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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sozial-, Standes- und Gewerbeamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Donnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung von 16:30 - 18:00 Uhr möglich.

Hausanschrift

Hauptstr. 3
91443 Scheinfeld

Postanschrift

Postfach 160
91439 Scheinfeld