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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kaulberg 1
96158 Frensdorf
Kaulberg 1
96158 Frensdorf