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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach
Postfach 33
89341 Jettingen-Scheppach