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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Stadt Miesbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83714 Miesbach

Postanschrift

Postfach 29
83711 Miesbach