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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Gemeinde Haibach

Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstraße 6
63808 Haibach

Postanschrift

Postfach 1165
63802 Haibach