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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Verwaltungsgemeinschaft Partenstein

Team Gewerbeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Außerhalb vorgenannter Zeiten Termine gerne nach Vereinbarung; Onlineterminbuchung über die Homepage möglich: https://vg-partenstein.de/kalender/vg/spessart/-/0/extern

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