Logo Bayernportal

Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Gemeinde Zorneding

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Schulstraße 13
85604 Zorneding

Postanschrift

Schulstraße 13
85604 Zorneding