Logo Bayernportal

Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Stadt Lohr a.Main

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr


Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 9.00 Uhr - 10.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 16.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten stehen wir auch nach Vereinbarung zur Verfügung.

Hausanschrift

Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main

Postanschrift

Postfach 1363
97803 Lohr a.Main