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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Große Kreisstadt Deggendorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Außerhalb dieser Zeiten gerne nach Terminvereinbarung

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Franz-Josef-Strauß-Str. 3
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Postfach 1920
94459 Deggendorf