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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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85262 Pfaffenhofen a.d.Ilm