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Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst

III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht

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