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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Große Kreisstadt Traunstein

SG 41 Gewerberecht, Bestattungsrecht, Soz. Aufgaben, Brand- und Zivilschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Do
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und

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Fr
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Dienstag und Donnerstag nach Terminvereinbarung bis 18 Uhr

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Stadtplatz 39
83278 Traunstein

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