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Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee