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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Große Kreisstadt Forchheim

Sachgebiet Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Sattlertorstr. 5
91301 Forchheim

Postanschrift

Postfach 85
91299 Forchheim