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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Gemeinde Pöcking

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.

Hausanschrift

Feldafinger Str.4
82343 Pöcking

Postanschrift

Postfach 03
82341 Pöcking