Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Stadtplatz 56
94327 Bogen
Stadtplatz 56
94327 Bogen