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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Stadt Kempten (Allgäu)

304 Standesamt

Öffnungszeiten

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Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Postanschrift

Rathausplatz 29
87435 Kempten (Allgäu)