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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Verwaltungsgemeinschaft Röttingen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 1
97285 Röttingen

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Marktplatz 1
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