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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Gemeinde Möhrendorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Regulär geöffnet sind nur das Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro (Öffnungszeiten nachstehend)!

Alle anderen Ämter nur mit Terminvereinbarung nach vorheriger Vereinbarung per Telefon, oder E-Mail.

Hausanschrift

Hauptstraße 16
91096 Möhrendorf

Postanschrift

Hauptstraße 16
91096 Möhrendorf