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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Landauer Str. 18
94419 Reisbach
Landauer Straße 18
94417 Reisbach