Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dammkarstr. 3
82481 Mittenwald
Postfach 248
82478 Mittenwald