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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Hauptplatz 18
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1241
85262 Pfaffenhofen a.d.Ilm