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Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts umfasst vor allem die Betreuung von Kindern und die Hausarbeit, wenn sonst keiner aus der Haushaltsgemeinschaft mehr diese Aufgaben übernehmen kann.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 22 Sozialhilfe, gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II, Wohungs- und Versicherungswesen, soz. Wohnungsbau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Bauamt zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen