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Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,
Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:
Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZSt-Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:
Schriftlicher Antrag:
Antrag über BOP:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Ihr Unternehmen Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzeigen.